Garantie

2 Jahre Garantie auf Master-Sport Produkte


GEGENSTAND DER GARANTIE UND GARANTIEGEBER

1. Der Gegenstand der Garantie, die gemäß den vorliegenden Garantiebestimmungen geleistet wird, sind Aufhängungsteile der Marke Master-Sport-Automobiltechnik (MS) GmbH für Personen-, Liefer- und Geländewagen, nachstehend „Produkte“ genannt.

2. Der Garantiegeber im Sinne der vorliegenden Garantie ist die Firma Master-Sport-Automobiltechnik (MS) Production-Distribution Center mit Sitz in Gorlice, 11 Listopada Str. 68, PLZ: 38-300, Ort: Gorlice.

3. Ist der Ware nicht vertragsgemäß, so kann die Gewährleistung durch die Garantie nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder ausgesetzt werden.

GARANTIEDAUER

1. Für das Gerät wird bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Garantiezeit von 24 Monaten ab Verkaufsdatum/ 36 Monaten ab Verkaufsdatum für ausgewählte Produkte gewährt*.
*(die Liste mit Produkten, für die diese verlängerte Garantiefrist gewährt wird, ist verfügbar unter www.master-sport.de oder sie ist auf der Originalverpackung zu finden)..

GARANTIELEISTUNG

1. Die Garantieleistung erfolgt nur dann, wenn:
a) ein von einem Garantiegeber bearbeitetes Formular für Reklamationsanmeldung ausgefüllt wird,
b) eine Reklamation mit der Reklamationsanmeldung eingereicht wird,
c) das defekte Produkt zurückgeschickt wird,
d) eine Garantiekarte vorgelegt wird,
e) ein Kaufbeleg vorgelegt wird,
f) ein Fahrzeug dem Garantiegeber, auf sein Verlangen oder auf Verlangen des Empfängers, zur Verfügung gestellt wird, um den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen;
Insgesamt müssen sämtliche vorgenannten Voraussetzungen erfüllt werden.

2. Im Falle jeglicher Reklamation soll der Kunde sich an die Verkaufsstelle des Produkts wenden.

3. Reklamationen werden geprüft innerhalb von 5 Werktagen ab dem Tag des Erhaltes der Reklamation.

4. Es bestehst nach der Entscheidung des Garantiegebers über die Anerkennung oder Ablehnung eines Garantiefalles kein Widerrufsrecht.

5. Aus der Garantie wird die Entschädigung für Zeitverlust, für einen zeitlichen Nutzungsausfall des Fahrzeuges und für die mit Reklamationsabwicklungen verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten nicht geleistet.

6. Wird die Reklamationsmeldung anerkannt, wird ein defektes Produkt gegen ein neues umgetauscht. Hat der Garantiegeber keine Möglichkeit, ein defektes Produkt gegen ein neues aufgrund des Endes der Produktherstellung auszutauschen, hat der Kunde Anspruch auf Kaufpreisrückerstattung.

7. Mit der Erfüllung der in Ziffer 1 und 2 genannten Voraussetzungen bestätigt der Kunde, dass er mit den hier genannten Garantiebedingungen einverstanden ist.

GARANTIEAUSSCHLÜSSE

1. Diese Garantie gilt nicht für dieses Produkt, das repariert worden ist, ohne Rücksicht auf die Art und Weise, den Reparaturumfang und ohne Rücksicht auf die Person, die es reparierte.

2. Die Garantie für dieses Produkt ist überdies ausgeschlossen bei:
a) Beschädigungen, die dadurch verursacht wurden, dass die von einem Garantiegeber bestimmten Vorgaben der Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden.
b) Beschädigungen aufgrund unkorrekter Installation und Demontage, z.B. die Nutzung falscher Werkzeuge;
c) Beschädigungen, die durch unsachgemäße Verwendung des Produktes verursacht werden;
d) Beschädigungen, die durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes verursacht werden, z.B. ein Produkt wird in einen anderen vom Hersteller nicht genannten Wagen eingebaut,
e) Beschädigungen, die auf einen schlechten technischen Zustand des Fahrzeugs zurückzuführen sind, insbesondere auf die unsachgemäße Geometrie der Aufhängung,
f) mechanischen Beschädigungen, z.B. das Rutschen des Rades gegen den Bordstein ,
g) Beschädigungen, die durch die Überlastung des Produkts und falschen Druck (hohen oder geringen) verursacht werden,
h) Beschädigungen, die durch einen Verkehrsunfall verursacht werden,
i) den vorsätzlichen Beschädigungen,
j) Beschädigungen wegen der Verwendung bei Sportwett-kämpfen oder bei Wettbewerben, die
*(Die Verwendung des Produktes bei Sportwettkämpfen und bei Wettbewerben, die ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Garantiegebers zulässig.

3. Wenn das Produkt aus mehreren Teilen besteht, wird nur der defekte Teil umgetauscht.

Im Falle des Verstoßes gegen irgendeine von Bestimmungen dieser Garantiekarte behielt sich der Garantiegeber das Recht zur Kostenrückerstattung für und für Versandkosten.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Benutzer verpflichtet sich, folgende Grundsätze, die die sachgemäße Nutzung des Produktes betreffen, zu beachten:
a) Produkte ausschließlich durch entsprechend autorisierte Fachfirmen montieren und demontieren zu lassen,
b) sich bei der Auswahl und bei dem Kauf eines Produktes beim Verkäufer über das Produkt und seine Nutzung zu erkundigen,
c) nach dem Umtausch die Geometrie unverzüglich in einer Kfz-Werkstatt einzustellen Reifen auf das Fahrzeug zu montieren, deren Größe mit der im Fahrzeugschein eingetragenen Reifengröße übereinstimmt.


3 Jahre Garantie auf Master-Sport Produkte

Master-Sport Automobiltechnik (MS) führt auf ausgewählte Produkte eine neue 3-Jahre-Garantiezeit oder garantierte Laufleistung ein. Die neue erweiterte Garantiezeit ist eine Bestätigung der langjährigen Präsenz auf dem Markt, der höchsten Qualitätsstandards, Haltbarkeit und sehr positiver Kundenbewertung.
Master-Sport Produkte verfügen über alle notwendigen Zertifikate in bestimmten Märkten unter anderem das deutsche TÜV Qualitätszertifikat als Nachweis der Erfüllung aller Anforderungen der ISO 9001.
Master-Sport ist auch in der Entwicklung von Lösungen für den ersten Einbau (OE) tätig und liefert seine Produkte an den Primärmarkt.

Allgemeine Garantiebedingungen

1. Für die meisten der von der Firma Master-Sport Automobiltechnik (MS) angebotenen Produkte erteilen wir eine Herstellergarantie, gemäß den vom Hersteller bezeichneten Bedingungen und für den vom Hersteller bestimmten Zeitraum. Bei Erwerb eines Produktes und Produktmontage in einer professionellen Werkstatt, in der Service für Fahrzeugmarken und -modelle geführt wird, für die die Ersatzteile Master Sport angeboten werden, gewähren wir, für gewählte Produkte, eine 3-Jahre-Garantie oder eine Kilometerlaufleistungsgarantie. Die ausführlichen Garantiebedingungen sind dem Punkt 3 zu entnehmen.

2. Die Garantie- und Reklamationsansprüche können auf der Grundlage folgender Grunddokumente geltend gemacht werden:
– Kaufbeleg (Kassenbon oder Rechnung)
– Master-Sport-Garantiekarte (mit einschlägigen Stempeln und unter Angabe der Kilometerlaufleistung bei der Montage und dem Auftreten der Störung)
– Master-Sport-Reklamationskarte

3. Für die gewählten Produkte der Marke Master-Sport Automobiltechnik (MS) gewähren wir eine 3-Jahre-Garantie oder eine Kilometerlaufleistungsgarantie. Im Rahmen der Garantie verpflichtet sich die Firma Master-Sport Automobiltechnik (MS), jegliche Mängel oder Störungen an den erworbenen Produkten zu beheben, und sollte der Mangel oder die Störung, trotz Reparaturen, zum dritten Mal auftreten, oder unmöglich zu beheben sein, verpflichtet sich Master-Sport die Ware durch eine neue, mangel- und fehlerfreie Ware zu ersetzen. Die Reparaturen und Umtausche werden ausschließlich in professionellen Werkstätten, in denen Service für Fahrzeugmarken und -modelle geführt wird, für die die Ersatzteile Master Sport angeboten werden, vorgenommen.
Zwecks Erlangen einer 3-Jahre-Garantie oder einer Kilometerlaufleistungsgarantie von MS ist eine alljährliche, gebührenpflichtige Überprüfung des Fahrzeuges (auch des mit der Garantie umfassten Elements) in der Montagewerkstatt erforderlich. Die Überprüfungen sind mit einem Stempel der Werkstatt auf der Garantiekarte des Produktes zu bestätigen. Die Garantiekarte mit den einschlägigen Stempeln, die die Überprüfungen bestätigen, und der Kaufbeleg für das Produkt sind Dokumente, die für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der 3-Jahre-Garantie oder der Kilometerlaufleistungsgarantie erforderlich sind. Die 3-Jahre-Garantie umfasst nicht Produkte, die in Nutzfahrzeugen, in Fahrzeugen, die zu Berufs- oder Erwerbszwecken genutzt werden, oder auch in Fahrzeugen, die über keine Fabrik-Sicherheiten für den Kilometerzähler verfügen, montiert werden.

Der 3-Jahre-Schutz umfasst nicht Produktbeschädigungen, die durch folgende Faktoren entstanden sind:
– standardmäßiger Verschleiß
– betriebsanweisungs- oder bestimmungswidrige Nutzung (hier auch unrichtige Stromversorgung)
– Störung, Beschädigung oder Zerstörung durch Vernachlässigung, absichtliche Beschädigung, unrichtige Aufbewahrung oder Ausstellung des Produktes unter Bedingungen, die der Beschaffenheit des Produktes nicht entsprechen (Feuchtigkeit, Temperatur, Überflutung, Versandung, andere Verschmutzungen),
– mechanische Beschädigungen, die nicht aus dem Werkstofffehler des Produkts resultieren
– Verschleiß des Produktes infolge normaler Nutzung,
– Beseitigung der Identifikationsnummern des Produktes,
– Kurzschluss der elektrischen oder elektronischen Installation,
– unrichtige Montage oder Montage mit unrichtigen Werkzeugen.


Garantie die Autobatterie

Die Garantie auf die Autobatterie wird für folgende Fahrzeuge erteilt:

1. Personenkraftwagen 24 Monate nach dem Kauf der Autobatterie, jedoch nicht länger als 5 Jahre nach Herstellungsdatum.
2. Fahrzeuge mit untypischen Empfängern und Fahrzeuge, die häufig angelassen werden, z.B.: Kurierdienst, Postdienst, Rettungswagen, Feuerwehr, Polizei, Taxi, 12 Monate, jedoch nicht länger als 3 Jahre nach Herstellungsdatum.
3. Lastkraftwagen, Baufahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge, 12 Monate, jedoch nicht länger als 3 Jahre nach Herstellungsdatum.

Um die Garantie zu erhalten, übersenden Sie, nach dem Kauf der Autobatterie (jedoch nicht später als 7 Tage nach Kaufdatum) die ausgefüllte Garantiekarte für die MS®-Autobatterie in Kopie und den Kaufbeleg in Kopie an die auf der ersten Seite der Garantiekarte angegebene Anschrift. Außerdem lassen Sie die Autobatterie regelmäßig in einem spezialisierten Handwerksbetrieb alle 12 Monate (+/- 7 Tage) warten, füllen Sie regelmäßig die technische BETRIEBSKARTE DER MS®-AUTOBATTERIE aus und übersenden Sie die BETRIEBSKARTE DER MS®-AUTOBATTERIE in Kopie an die Herstelleranschrift, spätestens 7 Tage nach jeder Wartung.

Die Haftung des Verkäufers aufgrund Gewährleistung für Sachmängel der verkauften Ware ist ausgeschlossen.

Die Garantie kann für folgende Fahrzeuge verlängert werden:

1. Personenkraftwagen 36 Monate nach dem Kauf der Autobatterie, jedoch nicht länger als 6 Jahre nach Herstellungsdatum.
2. Fahrzeuge mit untypischen Empfängern und Fahrzeuge, die häufig angelassen werden, z.B.: Kurierdienst, Postdienst, Rettungswagen, Feuerwehr, Polizei, Taxi, 18 Monate, jedoch nicht länger als 4 Jahre nach Herstellungsdatum.
3. Lastkraftwagen, Baufahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge, 18 Monate, jedoch nicht länger als 4 Jahre nach Herstellungsdatum.

Um die verlängerte Garantie zu erhalten, übersenden Sie, nach
dem Kauf der Autobatterie (jedoch nicht später als 7 Tage nach Kaufdatum) die ausgefüllte Garantiekarte für die MS®-Autobatterie in Kopie und den Kaufbeleg in Kopie an die auf der ersten Seite
der Garantiekarte angegebene Anschrift. Außerdem lassen Sie die Autobatterie regelmäßig in einem spezialisierten Handwerksbetrieb alle 12 Monate (+/- 7 Tage) warten, füllen Sie regelmäßig die technische BETRIEBSKARTE DER MS®-AUTOBATTERIE aus und übersenden Sie die BETRIEBSKARTE DER MS®-AUTOBATTERIE in Kopie an die Herstelleranschrift, spätestens 7 Tage nach jeder Wartung.

Die Garantiekarte bekommen Sie nur einmal ausgehändigt.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Folgendes, die Garantie entfällt in folgenden Fällen:

1. Falsche Anpassung der Autobatterie.
2. Unsachgemäße Nutzung der Autobatterie.
3. Mechanische Beschädigungen des Gehäuses oder der Pole.
4. Thermische Beschädigungen des Gehäuses oder der Pole.
5. Autobatterien, an denen der obere Deckel beschädigt oder entfernt wurde.
6. Beschädigungen der Autobatterie durch Fehler in der elektrischen Installation des Fahrzeugs.
7. Ablösung der aktiven Masse wegen Tiefentladung der Batterie (unter 8.3 V).
8. Ablösung der aktiven Masse wegen Überladung der Batterie (über 14,7 V).
9. Anwendung von Verstärkungsmitteln anstelle vom destilliertem
Wasser.
10. Sulfatierung der Autobatterie wegen unsachgemäßen Gebrauchs.
11. Unrichtige Montage der Autobatterie im Fahrzeug.
12. Eigenwillige Umarbeitungen und Reparaturen.

Zur Reklamationsmeldung:

1. Als Grundlage für die Reklamationsmeldung gilt die richtig und lesbar ausgefüllte Garantiekarte im Original (alle Felder sind auszufüllen) mit dem Kaufbeleg (Rechnung, Kassenbon).
2. Die Garantiekarte darf keine Spuren von Korrekturen oder Verbesserungen aufweisen.
3. Die reklamierte Autobatterie muss sauber sein.
4. Die Reklamationen sind an der Verkaufsstelle oder im nächsten Werkskundendienst zu melden.
5. Die Reklamationen werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.
6. Sollten Laboruntersuchungen erforderlich sein, kann die Bearbeitungszeit der Reklamation um die für Laboruntersuchungen erforderliche Zeit verlängert werden.
7. Für die Bearbeitungszeit der Reklamation wird keine
8. Ersatzbatterie zur Verfügung gestellt.

Demontage und Montage der Autobatterie im Fahrzeug:

1. Die alte Autobatterie gemäß den Anweisungen des Fahrzeugherstellers demontieren.
a) Bei der Demontage den Motor und die anderen Empfänger ausschalten.
b) Das Erdungskabel trennen.
b) Das Stromkabel trennen.
d) Die Halterung abschrauben.
e) Die alte Batterie herausnehmen.

2. Die Autobatterie MS® gemäß den Anweisungen
des Fahrzeugherstellers montieren.
a) Die Autobatterie ins Fahrzeug setzen.
b) Gemäß den Anweisungen des Fahrzeugherstellers befestigen.
c) Die Kabelschuhe reinigen und von innen mit technischer
Vaseline beschichten.
d) Die Leitung Plus auf den positiven (Plus-) Pol setzen.
d) Die Leitung Minus auf den negativen (Minus-) Pol setzen.
f) Die Klemmen an Polen anschrauben.

ACHTUNG: Nach dem Abtrennen der Autobatterie können die in Elektrogeräten gespeicherten Daten gelöscht werden, z.B.: Uhr, Radio u. ä.

Zur richtigen Nutzung der Autobatterie:

1. Die elektrische Installation im Fahrzeug regelmäßig überprüfen.
2. Die Autobatterie sauber halten.
3. Die Autobatterie vor Feuchte schützen.
4. Die Autobatterie richtig im Fahrzeug montieren.
5. Die Verbindung der Pole mit den Klemmen regelmäßig kontrollieren.
6. Die Autobatterie voll aufgeladen nutzen.
7. Ist die Autobatterie entladen, muss sie sofort aufgeladen werden.
8. Den Ladezustand der Autobatterie regelmäßig prüfen.
9. Beim häufigen Anlassen (Stadtfahrt), bei der Nutzung von zusätzlichen Stromempfängern kann eine zusätzliche Ladung mit einer externen Stromquelle – Gleichrichter – erforderlich sein.
10. Soll die Batterie über längere Zeit stehen, sollte sie zuvor
vollgeladen werden.

Die Autobatterie außerhalb des Fahrzeugs aufladen.
Die Autobatterie in einem gut gelüfteten Raum aufladen.
Die Autobatterie nur mit einem Gleichstrom laden.
Erreicht die Autobatterie 40oC, den Ladeprozess sofort einstellen, die Batterie abkühlen lassen und wieder aufladen.

Die richtige Ruhespannung einer funktionstüchtigen Batterie beträgt 12,6 V – 12,8 V.
Die richtige Ladespannung der Batterie im Fahrzeug soll 14,0 V – 14,5 V betragen.
Die richtige Dichte des Elektrolyten soll 1,28 – 1,26 g/cm3 betragen.